Liebe Alt- und Neupächter von Weinbergsflächen im Vogelsang,
die bisherigen Pächter von Weinbergsflächen sind laut Pachtvertrag verpflichtet, die Weinberge gerodet an die Gemeinde zurückzugeben. Damit das dazugehörige Pflanzrecht mit übertragen (wird) werden kann, ist es wichtig, dass beim Abmelden der Weinbergsfläche in der EG-Kartei in die entsprechende Spalte „Pachtrückgabe an die Gemeinde Pünderich, Betriebs-Nr. 1635168“ eingetragen wird.
Der neue Pächter meldet dann, dass er die Fläche von der Gemeinde gepachtet hat.
„Gepachtet von der Gemeinde Pünderich, Betr. Nr. 1635168“ und kreuzt das Kästchen für Wiederbepflanzung an. Dies ist wichtig, damit das Pflanzrecht bei den entsprechenden Flächen verbleibt.
Werner Lay, Ortsbürgermeister
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