Gemeindenachrichten

Überfahrtszeiten der Fähre „Marienburg“

Aktuelle Information zum Fährbetrieb

Stand: 19.09.2024

Liebe Gäste, liebe Pündericher,

leider fährt die Fähre zu aktuellem Zeitpunkt nicht. Sobald sich daran wieder etwas ändert, werden wir dies hier bekannt geben.

Mit freundlichen Grüßen

Gemeindeverwaltung Pünderich

 

Zusatzinformation Fähre Pünderich

Stand: 15.06.2024

Liebe Gäste, liebe Pündericher,

die Fähre „Marienburg“ in Pünderich ist durch ihre Lage an einer der schönsten Abschnitte des Moselsteig-Wanderweges ein historisches Kulturgut und sehr beliebt, besonders im „Zeller-Land“.
Das ist aber nicht der Hauptgrund, weshalb die Gemeinde Pünderich die Fähre betreibt. Vor vielen Jahren wurde sie angeschafft damit die Winzer zu Fuß oder mit ihren Fahrzeugen ihre Weinberge auf der gegenüberliegenden Moselseite erreichen konnten. Das ist auch heute noch so. Abgesehen von den Kosten für unsere Gemeinde, sind die Auflagen zum Betreiben solcher Fähren immens hoch. Dazu kommt, dass die Ausbildung eines Fährmannes für eine Gemeinde, wie Pünderich, eine Herausforderung ist. Denn es müssen viele Auflagen eingehalten werden, da die Mosel als ein Staatsgewässer zählt. Daher gibt es viele Fähren, wie zur Zeit auch in Pünderich, die wegen Personalmangel nicht mehr betrieben werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Nilles, Ortsbürgermeister

Fährzeiten der Fähre Briedel

Auf der Homepage der Gemeinde Briedel finden Sie die Überfahrtszeiten der Fähre Briedel.

Tarifordnung

für die Moselfähre „Marienburg“ der Ortsgemeinde Pünderich

I. Personen

Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr: frei
Jugendliche und Erwachsene: 2,00 €

II. Fahrzeuge

(Preise jeweils ohne Fahrer)
Fahrrad: 1,00 €
Motorrad, Moped: 2,00 €
PKW, Traktor: 2,50 €
Wohnmobil bis 7m Länge: 4,00 €
Vollernter, LKW bis 7,49to: 4,00 €

III. Gruppentarif
Gruppen ab 20 Personen wird ein Nachlass von 10 % auf den normalen Fahrpreis gewährt.

IV. Monatskarte
2 Personen mit Fahrzeug: 25,00 €

Die Tarife (mit Ausnahme der Monatskarte) gelten jeweils für eine einfache Fahrt.
Schwerbehinderte werden gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises nach Maßgabe des § 59 des Schwerbehindertengesetzes (SchwBG) unentgeltlich befördert.

Gemeindeverwaltung Pünderich