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Haushaltssatzung 2013

Haushaltssatzung der Gemeinde Pünderich für das Jahr 2013
vom 07.03.2013
Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319), am 15.01.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 891.898 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 965.939 EUR
der Jahresfehlbedarf auf -74.041 EUR
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 832.025 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf 877.865 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen
auf -45.840 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
auf 0 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.200 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 60.000 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf -52.800 EUR
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf 140.610 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf 41.970 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 98.640 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 979.835 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 979.835 EUR
die Veränderung des Finanzmittelbestands im
Haushaltsjahr auf +/-0 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 EUR
verzinste Kredite auf 52.800 EUR
zusammen auf 52.800 EUR
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
-“ Grundsteuer A auf 300 v. H.
-“ Grundsteuer B auf 365 v. H.
-“ Gewerbesteuer auf 352 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
-“ für den ersten Hund 45,00 EUR
-“ für den zweiten Hund 65,00 EUR
-“ für jeden weiteren Hund 80,00 EUR
-“ für den ersten gefährlichen Hund 250,00 EUR
-“ für den zweiten gefährlichen Hund 400,00 EUR
-“ für jeden weiteren gefährlichen Hund 600,00 EUR

§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Februar 2011 (GVBl. S. 25) werden festgesetzt:
– Fremdenverkehrsbeitrag (§§ 2 und 12 Abs. 1 KAG) 185 v. H.
– Beitrag für Moselfähre 630 v. H.

§ 6 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 1.250 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 beträgt 3.952.977,48 EUR und voraussichtlich 3.848.649,48 EUR zum 31.12.2012 und 3.774.608,48 EUR zum 31.12.2013.
Pünderich, den 07.03.2013
Ortsgemeinde Pünderich
Werner Lay
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich be kannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.01.2013 angezeigt worden.
Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen nach den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurden gemäß Schreiben der Kreisverwaltung Cochem-Zell vom 04.03.2013 erteilt.
Sie haben folgenden Wortlaut:
„1. Genehmigung verzinster Investitionskredite
Wir erteilen gem. den §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 i. V. m. § 103 Abs. 2 GemO die Genehmigung:
Zur Festsetzung des Gesamtbetrages der verzinsten Investitionskredite auf 52.800 EUR mit der Maßgabe, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Nr. 4.1.3 der VV zu § 103 GemO verwendet werden.
Wir gehen davon aus, dass die eingeplanten Einnahmen tatsächlich eingehen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, dürfen die zugeordneten Investitionsmaßnahmen nicht begonnen werden, da die Finanzierung nicht gesichert ist. Der Gesamtbetrag der Investitionskredite ist für die veranschlagten Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen zu verwenden. Zusätzliche Einnahmen und Ausgabeeinsparungen sowie höhere Zuwendungen bei einzelnen Maßnahmen sind zur Kreditreduzierung zu verwenden.
2. Genehmigung der kreditfinanzierten Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden, sieht die Haushaltssatzung nicht vor. Eine Genehmigung gemäß den §§ 95 Abs. 4 Nr. 1 i. V. m. 102 GemO entfällt daher.“
Der Haushaltsplan für das Jahr 2013 liegt gemäß § 97 Abs. 2 der GemO an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 18.03.2013 bis einschließlich 26.03.2013, in Zimmer 35 der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, 56856 Zell (Mosel) öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Zell (Mosel), den 07.03.2013
Verbandsgemeindeverwaltung
Karl Heinz Simon
Bürgermeister

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