Gemeindenachrichten

Friedhofsatzung

Liebe Pündericher!

Aus gegebenem Anlass möchte ich hiermit noch einmal auf die Friedhofsatzung der Gemeinde Pünderich hinweisen.
In unserer Friedhofsatzung ist die Gestaltung der Grabstätten wie folgt geregelt:
Urnengrab: Hier ist die Abdeckung mit einer Grabplatte erlaubt, sowie ein flach gestalteter Aufbau von maximal 25 cm Höhe!
Wer einen Grabstein aufstellen möchte muss bei der Bestattung ein Reihengrab wählen!
Reihengrab: Hier kann entweder mit einer Grabplatte abgedeckt werden oder ein Grabstein aufgestellt werden.
Ein abdecken mit einer Grabplatte und zusätzlich ein Grabstein ist nicht erlaubt
Im Reihengrab sind Erbbestattung und Urnenbestattung möglich!
Es ist möglich in ein bestehendes Reihengrab noch eine Urne zu bestatten, wenn die Liegezeit von weiteren 15 Jahren bis zur Auflösung des Gräberfeldes möglich ist.
Eine weitere Möglichkeit der Bestattung besteht im Rasengräberfeld, auch hier ist eine Erdbestattung und eine Urnenbestattung möglich, jedoch muss als Abdeckung eine Platte von 40 x 65 cm gewählt werden. Die Sterbedaten dürfen nur eingraviert werden! (nicht aufgesetzt, aus der Platte hervorstehend)
Ich bitte Sie diese Formen der Grabgestaltung unbedingt einzuhalten, damit unser Friedhof ein würdiges Aussehen behält.
Zuwiderhandlungen werden zukünftig nicht mehr toleriert und müssen zurückgebaut werden!
Pünderich, 10.5.2011
Werner Lay, Ortsbürgermeister

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