Gemeindenachrichten

Entwurf der Haushaltssatzung 2017/2018

Bekanntmachung
Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Pünderich für die Haushaltsjahre 2017/2018 vom …
Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 472), am … folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt 2017 2018
der Gesamtbetrag der
Erträge auf 995.890 EUR 947.000 EUR
der Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf 1.076.830 EUR 1.066.770 EUR
der Jahresfehlbetrag auf – 80.940 EUR – 119.770 EUR
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen
Einzahlungen auf 938.320 EUR 893.120 EUR
die ordentlichen
Auszahlungen auf 977.250 EUR 976.620 EUR
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf – 38.930 EUR – 83.500 EUR
die außerordentlichen
Einzahlungen auf 0 EUR 0 EUR
die außerordentlichen
Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR
der Saldo der außer-
ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR
die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf 8.000 EUR 31.600 EUR
die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf 94.900 EUR 59.000 EUR
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf – 86.900 EUR – 27.400 EUR
die Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 153.160 EUR 137.160 EUR
die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 27.330 EUR 26.260 EUR
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf 125.830 EUR 110.900 EUR
der Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf 1.099.480 EUR 1.061.880 EUR
der Gesamtbetrag der
Auszahlungen auf 1.099.480 EUR 1.061.880 EUR
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 2017 2018
zinslose Kredite 0 EUR 0 EUR
verzinste Kredite 86.900 EUR 27.400 EUR
zusammen auf 86.900 EUR 27.400 EUR
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 2017 2018
a) für die land- und forstwirt-
schaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 315 v. H. 315 v. H.
b) für Grundstücke
(Grundsteuer B) 393 v. H. 393 v. H.
2. Gewerbesteuer 365 v. H. 365 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für
Hunde, die innerhalb des
Gemeindegebietes gehalten
werden 2017 2018
für den ersten Hund 45 EUR 45 EUR
für den zweiten Hund 65 EUR 65 EUR
für jeden weiteren Hund 80 EUR 80 EUR
für den ersten
gefährlichen Hund 250 EUR 250 EUR
für den zweiten
gefährlichen Hund 400 EUR 400 EUR
für jeden weiteren
gefährlichen Hund 600 EUR 600 EUR
§ 5
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 472) werden festgesetzt:
• Beitrag für Moselfähre 630 v. H.
§ 6
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.500 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§ 7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 betrug 3.972.595,58 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt 3.879.515,58 EUR, zum 31.12.2017 3.798.575,58 EUR und zum 31.12.2018 3.678.805,58 EUR.
Pünderich, den …
Ortsgemeinde Pünderich
Hans-Werner Junk, Ortsbürgermeister

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Pünderich für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 nebst Entwurf des Haushaltsplans und seiner Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zur Beschlussfassung zugeleitet.
Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2017/2018 ab 27.03.2017 in der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, Zimmer 35, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Der Haushaltsplanentwurf kann ab diesem Zeitpunkt von den Einwohnern eingesehen werden.
Die Einwohner haben die Möglichkeit, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, einzureichen. Die Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgt im Anschluss an diese Frist.
Zell (Mosel), den 16.03.2017
Verbandsgemeindeverwaltung
Karl Heinz Simon, Bürgermeister

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