I.
Auf Grund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit geltenden Fassung wird nachfolgend der
I. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Pünderich (Tourismusbeitragssatzung, TBS) vom 28.11.2019 bekannt gemacht.
II.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
oder | |
2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.
Pünderich, den 28.11.2019
Ortsgemeinde Pünderich
Rainer Nilles
Ortsbürgermeister
I. Nachtrag
zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Pünderich
(Tourismusbeitragssatzung, TBS) vom 12.12.2018
vom 28.11.2019
Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2018 (GVBl. S. 448) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 472), am 27.11.2019 folgenden I. Nachtrag zur Tourismusbeitragssatzung beschlossen, der hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel I
Die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung – Betriebsartentabelle zu § 3 Abs. 3 und 4 TBS – der Ortsgemeinde Pünderich in der Fassung vom 12.12.2018 wird wie folgt neu gefasst:
– siehe Anlage –
Artikel II
Diese Nachtragssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
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