Gemeindenachrichten

Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung

Herr Hans-Werner Junk hat sein Mandat im Gemeinderat Pünderich nicht angenommen. Als Ersatzperson wurde gemäß § 45 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung der nächste noch nicht berufene Bewerber mit passivem Wahlrecht mit der höchsten Stimmenzahl, Herr Holger Schmitz, berufen. Er hat das Mandat angenommen.

Pünderich, den 05.07.2019
Rainer Nilles
Ortsbürgermeister und Wahlleiter

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