Gemeindenachrichten

Bekanntmachung Bauleitplanung

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Pünderich
hier: 1. Änderung des Bebauungsplans „Pünderich Süd“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Pünderich hat in seiner Sitzung am 27.05.2014, die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführte 1. Änderung des Bebauungsplanes „Pünderich Süd“ als Satzung beschlossen. Die Satzung ist nachstehend abgedruckt und wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gegeben.
Der Bebauungsplan und die Begründung werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), 56856 Zell (Mosel), Corray 3 (Sparkassengebäude, 1. Etage), Zimmer 7, während der allgemeinen Dienststunden (montags -“ donnerstags von 08.00 – 12.30 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr, freitags durchgehend von 08.00 – 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Es wird auf Verlangen auch Auskunft über den Inhalt des Bebauungsplans erteilt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachfolgend abgedruckten Lageplanausschnitt mit einer schwarzen Linie umrandet.

Satzung
Gemäß Beschluss des Gemeinderates der Ortsgemeinde Pünderich vom 27.05.2014 wird für die Ortsgemeinde Pünderich folgende Satzung erlassen:
§ 1
Aufgrund § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit geltenden Fassung sowie der §§ 10 und 9 Abs. 1 und 1a Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung beschloss der Gemeinderat der Ortsgemeinde Pünderich in seiner Sitzung am 27.05.2014 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Pünderich Süd“ im beschleunigten Verfahren als Satzung.
§ 2
Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Pünderich Süd“ umfasst die Fläche der in der Planurkunde gemäß § 3 dieser Satzung dargestellten Grundstücke der Gemarkung Pünderich, Flur 24, Nrn. 8/1, 11, 12, 13, 14, 15, 16 (teilweise), 26, 27/1 (teilweise) und 28/1 (teilweise).
§ 3
Bestandteile dieser Satzung sind:
a) die Planzeichnung
b) die planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB
c) die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 Abs.4 BauGB in Verbindung mit § 88 Abs. 6 LBauO
d) die Begründung
§ 4
Die Satzung und damit die im beschleunigten Verfahren durchgeführte 1. Änderung des Bebauungsplanes „Pünderich Süd“ tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.
56862 Pünderich, 23.06.2014
Ortsgemeindeverwaltung Pünderich
Werner Lay, Ortsbürgermeister

Hinweise:
1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die Entschädigung von eintretenden Vermögensnachteilen durch diesen Bebauungsplan sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
2. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und Mängel der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde-/Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dazulegen.
3. Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an als gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
(1) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
(2) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56862 Pünderich, 23.06.2014
Ortsgemeindeverwaltung Pünderich
Werner Lay, Ortsbürgermeister

Anlage
Lageplanausschnitt zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Pünderich Süd“ der Ortsgemeinde Pünderich
Lageplanausschnitt

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