Gemeindenachrichten

Bekanntmachung: Bauleitplanung der Ortsgemeinde Pünderich

Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ der Ortsgemeinde Pünderich

hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Pünderich hat in seiner Sitzung am 11.09.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ beschlossen. Anlass zur planerischen Aktivität der Ortsgemeinde Pünderich ist die Absicht auf dem Gelände des ehem. Sportplatzes oberhalb der B 53 eine Photovoltaikanlage zu errichten. Der Bebauungsplan umfasst folgende textliche und zeichnerische Festsetzungen für die Parzelle in der Gemarkung Pünderich, Flur 27, Flurstück 172.

• Ausweisung eines Sondergebietes für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem nachstehend abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Wir geben daher bekannt, dass der Bebauungsplanentwurf, die textlichen Festsetzungen und die Begründung in der Zeit vom

19. November 2018 bis einschließlich 18. Dezember 2018

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), 56856 Zell (Mosel), Corray 3 (Sparkassengebäude, 1. Etage), Zimmer 4, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 – 12.30 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr, freitags durchgehend von 8.00 – 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt wird.

Die Planunterlagen sind in Anlehnung an § 4a Abs. 4 BauGB (Nutzung von elektronischen Informationstechnologien) im Internet unter folgender Adresse hinterlegt: www.zell-mosel.de

56856 Zell (Mosel), 06.11.2018

<h5″>Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

<h5″>Karl Heinz Simon, Bürgermeister

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