Gemeindenachrichten

Bekanntmachung – Auslegung des Jahresabschlusses

Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Pünderich für das Haushaltsjahr 2009

Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Pünderich für das Haushaltsjahr 2009 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.09.2013 gefasst.
In der gleichen Sitzung wurde dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung erteilt.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht; sie sind in diesem Mitteilungsblatt unter Punkt 1 des Berichts über die Sitzung des Gemeinderates Pünderich am 24.09.2013 abgedruckt.

Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.05.2013 (GVBl. S. 139), liegt der vorgenannte Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 11.11.2013 bis einschließlich 19.11.2013 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Zimmer 35, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Pünderich, den 04.11.2013

Ortsgemeinde Pünderich
Werner Lay, Ortsbürgermeister

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