Gemeindenachrichten

Bebauungsplan „Im Kurtel“

Bekanntmachung
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Pünderich
hier: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Kurtel“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Pünderich hat in seiner Sitzung am 02.03.2016, die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführte 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Kurtel“ als Satzung beschlossen. Die Satzung ist nachstehend abgedruckt und wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gegeben.
Der Bebauungsplan und die Begründung werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), 56856 Zell (Mosel), Corray 3 (Sparkassengebäude, 1. Etage), Zimmer 4, während der allgemeinen Dienststunden (montags – donnerstags von 08.00 – 12.30 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr, freitags durchgehend von 08.00 – 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Es wird auf Verlangen auch Auskunft über den Inhalt des Bebauungsplanes erteilt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem nachfolgend abgedruckten Lageplanausschnitt mit einer roten Linie umrandet.

bebauungsplan_kurtel

Satzung
Gemäß Beschluss des Gemeinderates Pünderich vom 02.03.2016 wird für die Ortsgemeinde Pünderich folgende Satzung erlassen:
§ 1
Aufgrund § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2013 (GVBl. S. 538) sowie der §§ 10 und 9 Abs. 1 und 1a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) beschloss der Gemeinderat Pünderich in seiner Sitzung am 02.03.2016 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Im Kurtel“ im beschleunigten Verfahren als Satzung.
§ 2
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Kurtel“ umfasst die Fläche der in der Planurkunde gemäß § 3 dieser Satzung dargestellten Grundstücke der Gemarkung Pünderich, Flur 37, Flurstück 105/1 und 119/1.
§ 3
Bestandteile dieser Satzung sind:
a) die Planzeichnung
b) die planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB
c) die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 Abs.4 BauGB in Verbindung mit § 88 Abs. 6 LBauO
d) die Begründung
§ 4
Die Satzung und damit die im beschleunigten Verfahren durchgeführte 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Kurtel“ tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Hinweise:
1 Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die Entschädigung von eintretenden Vermögensnachteilen durch diesen Bebauungsplan sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
2 Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und Mängel der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde-/Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dazulegen.
3 Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an als gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
(1) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
(2) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56862 Pünderich, den 15.03.2016
Ortsgemeindeverwaltung Pünderich

Hans-Werner Junk, Ortsbürgermeister

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