Gemeindenachrichten

Auslegung des Haushaltsplanentwurfs

Auslegung des Haushaltsplanentwurfs der Ortsgemeinde Pünderich für die Haushaltsjahre 2019 und 2020
Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Anlagen der Ortsgemeinde Pünderich für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 liegt ab dem 08.04.2019 in der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, Zimmer 35, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Der Haushaltsplanentwurf kann ab diesem Zeitpunkt von den Einwohnern eingesehen werden.

Die Einwohner haben die Möglichkeit, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, einzureichen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Pünderich für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 nebst Entwurf des Haushaltsplans und seiner Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zur Beschlussfassung zugeleitet. Die Beschlussfassung erfolgt nach Ablauf der Auslegungsfrist.

Zell (Mosel), den 27.03.2019
Verbandsgemeindeverwaltung
In Vertretung:
Alois Hansen, Erster Beigeordneter

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