Die Liste über die der Berechnung der Fährbeiträge 2020 für die Moselfähre Pünderich zugrunde liegenden Grundstückseigentümer und deren Grundstücksflächen liegt ab dem 09.12.2019 bis einschließlich 20.12.2019, montags von 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr beim Ortsbürgermeister zur Einsichtnahme aus.
In diesem Zeitraum ist auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) während der Öffnungszeiten (montags – freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) eine Einsichtnahme in diese Liste möglich.
Soweit sich zum Stichtag 01.01.2020 Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der bisher veranlagten Grundstücksflächen ergeben haben, können diese jetzt für das Jahr 2020 berücksichtigt werden. Bei den vorzunehmenden Änderungen ist, neben dem neuen Grundstückseigentümer, auch jeweils die Flur und Flurstücks-Nr. sowie die Größe des in Frage kommenden Grundstückes anzugeben.
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