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Aufstellung des Bebauungsplans „Drieschhütte“

Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans „Drieschhütte“
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Pünderich hat in seiner Sitzung am 30.03.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Drieschhütte“ beschlossen. Wesentlicher Anlass zur planerischen Aktivität der Gemeinde ist die bauliche Entwicklung der auf der Parzelle Flur 41, Nrn. 3 und 1 befindlichen Einkehrstation „Drieschhütte“.
Den Geltungsbereich des Plangebietes ersehen Sie aus dem nachfolgend abgedruckten Lageplan.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Wir geben daher bekannt, dass der Bebauungsplanentwurf und die Begründung in der Zeit vom
9. Oktober 2017 bis einschließlich 8. November 2017
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), 56856 Zell (Mosel), Corray 3 (Sparkassengebäude, 1. Etage), Zimmer 4, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr, freitags durchgehend von 08.00 bis 13.00 Uhr, von jedermann eingesehen werden kann. Hierbei besteht gleichzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen und Bedenken können zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Anschrift siehe oben) oder schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, 56856 Zell (Mosel) bis zum 28. Juni 2017 geltend gemacht werden.
Die Planunterlagen sind in Anlehnung an § 4a Abs. 4 BauGB (Nutzung von elektronischen Informationstechnologien) im Internet unter folgender Adresse hinterlegt:
www.zell-mosel.de
(Rathaus, Bauen & Wohnen, Ortsgemeinde Pünderich,
Bebauungsplan „Drieschhütte“)
Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und das gem. § 5 UmwRG Einwendungen, die eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 UmwRG erstmals im Rechtsbehelfsverfahren erhebt unberücksichtigt bleiben, wenn die erstmalige Geltendmachung im Rechtsbehelfsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist.
56856 Zell (Mosel), 26.09.2017 
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) 
Karl Heinz Simon, Bürgermeister 

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