Gemeindenachrichten

Aufstellung des Bebauungsplans „Drieschhütte“

hier: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Pünderich hat in seiner Sitzung am 30.03.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Drieschhütte“ beschlossen. Wesentlicher Anlass zur planerischen Aktivität der Gemeinde ist die bauliche Entwicklung der auf der Parzelle Flur 41, Nrn. 3 und 1 befindlichen Einkehrstation „Drieschhütte“.

Den Geltungsbereich des Plangebietes ersehen Sie aus dem nachfolgend abgedruckten Lageplan.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde zwischenzeitlich die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt. Die hierbei eingegangenen Bedenken und Anregungen wurden in der Gemeinderatssitzung am 10.04.2018 behandelt und im Anschluss das Offenlegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Es wird nunmehr das Offenlegungsverfahren durchgeführt. Zu diesem Zweck geben wir Ihnen hiermit bekannt, dass der Planentwurf mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung, der Fachbeitrag Naturschutz und das Bewirtschaftungskonzept hierzu in der Zeit vom

23. April 2019 bis einschließlich 22. Mai 2019

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), 56856 Zell (Mosel), Corray 3 (Sparkassengebäude, 1. Etage), Zimmer 4, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr, freitags durchgehend von 08.00 bis 13.00 Uhr, von jedermann eingesehen werden kann.

Die Planunterlagen sind in Anlehnung an § 4a Abs. 4 BauGB (Nutzung von elektronischen Informationstechnologien) im Internet unter folgender Adresse hinterlegt:

www.zell-mosel.de

(Rathaus, Bauen & Wohnen, Ortsgemeinde Pünderich,

Bebauungsplan „Drieschhütte“)

Der Fachbeitrag Naturschutz enthält folgende Arten umweltbezogener Informationen:

– Arten und Biotope

– Landschaftsbild/ Erholung

Bestandsbebauung

– Boden

Verdichtung

– Klima

Durchlüftung

– Wasser

Oberflächenwasser, Verdichtung

Während des vorgenannten Offenlegungszeitraums können Stellungnahmen zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Anschrift siehe oben) oder schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, 56856 Zell (Mosel), abgegeben werden.

Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und das gem. § 5 UmwRG Einwendungen, die eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 UmwRG erstmals im Rechtsbehelfsverfahren erhebt unberücksichtigt bleiben, wenn die erstmalige Geltendmachung im Rechtsbehelfsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist.

56856 Zell (Mosel), 09.04.2019
Verbandsgemeinde Zell (Mosel)
Alois Hansen, Erster Beigeordneter

Anlage

Lageplanausschnitt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes

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