Gemeindenachrichten

Änderung Bebauungsplan

1. Änderung des Bebauungsplans „Pünderich Süd“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB), Offenlegungsverfahren gem. § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 und Abs. 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Ziffer 2 und § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Pünderich hat in seiner Sitzung am 21.01.2014 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Pünderich Süd“beschlossen. Im Bereich zwischen der Hauptstraße und der Waldstraße soll das entlang der Waldstraße verlaufende Baufenster erweitert werden. Außerdem werden in diesem Teilbereich die Textfestsetzungen des Ursprungsbebauungsplans geändert. Grund für die Änderung ist ein geplantes Bauvorhaben innerhalb der bisherigen nicht überbaubaren Grundstücksfläche.

Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Er dient der Nachverdichtung und kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Wir geben hiermit bekannt, dass der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans „Pünderich Süd“ mit der Begründung in der Zeit vom
24. März 2014 bis einschließlich 23. April 2014
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), 56856 Zell (Mosel), Corray 3 (Sparkassengebäude, 1. Etage), Zimmer 4, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, freitags durchgehend von 08.00 bis 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt wird.

Während des Offenlegungszeitraums können Stellungnahmen zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Anschrift siehe oben) oder schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, 56856 Zell (Mosel) bis zum 23. April 2014 geltend gemacht werden.

Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Den Geltungsbereich des Plangebietes ersehen Sie aus dem nachfolgend abgedruckten Planentwurf und der Übersichtskarte.

Zell (Mosel), 10.03.2014

Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)

Karl Heinz Simon, Bürgermeister

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