Kurzprotokoll
| Gremium: | Gemeinderat der Ortsgemeinde Pünderich |
| Sitzung am: | 27.05.2026 |
| Sitzungsraum: | Gemeindehaus der Ortsgemeinde Pünderich in Pünderich |
| Anwesend: | Rainer Nilles als Vorsitzender, |
| Holger Schmitz, Kenny Ziegler, Christian Simon, Sarah Kühne, Michaela Linden, Sebastian Weinbach, Maximilian Ziegler, Alexander Zimmer, Stephan Holl, Hubertus Schmitz |
| Entschuldigt: | Matthias Lay, Michael Schmitz |
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
- Eröffnung der Sitzung
- Erlass eines IV. Nachtrags zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Pünderich
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat beschließt einen IV. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Pünderich gem. Anlage zu erlassen.
Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen –
Enthaltungen 3
- Bauleitplanung der Ortsgemeinde Pünderich;
Aufstellung des Bebauungsplanes “Am Kindergarten”
Abstimmung der Entwurfsunterlagen
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat nimmt den vom Planungsbüro WeSt, Ulmen, vorgelegten Entwurf des Plangebietes zur Kenntnis.
Vor der Durchführung weiterer Schritte soll zunächst jedoch noch einmal eine Eigentümerversammlung abgehalten werden. Erst danach sollen weitere Schritte geplant werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen –
Enthaltungen –
- Bauvoranfrage auf Neubau einer Straußwirtschaft / eines Bistros
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Pünderich beschließt nach eingehender Beratung, den Bauherren für das beantragte Bauvorhaben hinsichtlich der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes “Im Kurtel” wegen Überschreitung der Baugrenze und der festgesetzten GRZ das Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen –
Enthaltungen –
- Beitragsangelegenheiten;
Erhebung von Fährbeiträgen für die Benutzung der Moselfähre
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat zunächst die grundlegende Einführung von wiederkehrenden Beiträgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 2
Enthaltungen –
Eine Entscheidung über die Höhe der einzelnen Fährbeiträge wurde zunächst bis zur nächsten Sitzung vertagt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen –
Enthaltungen –
- Anschaffung eines Defibrillators für die Fähre
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat beschließt einen mobilen Defibrillator für die Fähre anzuschaffen. Günstigster Anbieter ist die Fa. Herzkönig.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen –
Enthaltungen –
- Übernahme der Kosten für den Sicherheitslehrgang des Auszubildenden Fähre
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat beschließt die Kosten für den Sicherheitslehrgang zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen –
Enthaltungen –
- Mitteilungen und Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
- Grundstücksangelegenheit
Ein Beschluss wurde nicht gefasst.
- Beschleunigung von Vergabeverfahren;
Ermächtigungsbeschluss
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat stimmt der Verfahrensweise zur Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen wie zuvor beschrieben zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen –
Enthaltungen –
- Vertragsangelegenheit
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Nach eingehender Beratung ermächtigt der Gemeinderat den Vorsitzenden den Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag abzuschließen und die grundstücksbezogene Vollmacht zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen –
Enthaltungen 1
- Mietangelegenheit
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Bis zur Klärung der Sachlage durch die Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) wurde die Entscheidung vertagt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen –
Enthaltungen –
- Mitteilungen und Anfragen
Pünderich, 11.06.2026
Gemeindeverwaltung
Rainer Nilles, Ortsbürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g
I.
Auf Grund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit geltenden Fassung wird nachfolgend der IV. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Pünderich (Tourismusbeitragssatzung, TBS) für die Jahre 2025 und 2026 vom 27.05.2026 bekannt gemacht.
II.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.
Pünderich, den 27.05.2026
Ortsgemeinde Pünderich
Rainer Nilles
Ortsbürgermeister
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