Gemeindenachrichten

Friedhofsgestaltung

Liebe Pündericher,

in der vergangenen Woche wurde die Fläche der Rasengräber auf unserem Friedhof hergerichtet und auch eingesät. Die der Friedhofsverwaltung bereits vorliegenden Gedenktafeln werden jetzt in diesen Tagen verlegt. Soweit noch nicht vorhanden, können die Hinterbliebenen die Gedenktafeln nunmehr anfertigen lassen und den Gemeindearbeitern im Bauhof zwecks einheitlicher Verlegung übergeben. Bis dahin bleibt das Kreuz noch stehen. Zur Information zu Größe und Inschrift der Gedenktafeln bzw. der weiteren für die Rasengrabstätte geltenden Vorschriften hier nochmal der entsprechende Passus aus der Friedhofssatzung der Gemeinde Pünderich:
“§ 14 a:
(1) Bei Rasengrabstätten handelt es sich um eine abgegrenzte Rasenfläche (besonderes Grabfeld) die für Erd- als auch für Urnenbestattungen von der Friedhofsverwaltung bereit gestellt wird. Die Grabstätten werden spätestens ein Jahr nach der Bestattung von der Gemeinde mit Rasen eingesät und für die Dauer der Ruhezeit von ihr gepflegt. Eine Bepflanzung ist nicht zulässig.
(2) Auf dieser Fläche werden die Rasengrabstätten der Reihe nach belegt. Es werden Rasengrabstätten in einer Größe von 2,00 m x 1,00 m mit Gedenktafel eingerichtet.
(3) Die Gedenktafeln (Natursteinplatte) haben eine einheitliche Größe von 0.65 m x 0.40 m. Als Inschrift sind der Name sowie das Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen zulässig Die Inschrift darf nicht durch Erhöhungen oder Vertiefungen aufgebracht werden. Die Gedenktafel ist von dem/der Antragsteller(in) der Friedhofsverwaltung zwecks ebenerdiger Verlegung in die Rasenfläche zu überlassen Sie wird von der Friedhofsverwaltung am Fußende der Grabstätte mit einem Plattenbelag u-förmig eingefasst.
(4) Die nach der Bestattung niedergelegten Kränze und der Grabschmuck sind spätestens 10 Wochen nach der Beisetzung durch den Nutzungsberechtigten zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
(5) Die Pflege der Rasengrabstätten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragte Das Aufstellen von Grabschmuck einschließlich Grablampen ist nur in der Zeit vom 21. Oktober bis 31. März möglich. In der übrigen Zeit ist die Grabstätte zur Pflege freizuhalten.”
Bitte gerade in den nächsten Wochen keine Blumen und Grablichter auf die Gräber stellen, damit der Rasen noch aufgeht. Danke.

Reihengräber
Für die Reihengräber im Bereich rechts des Eingangs zum Friedhof sind die Waschbetonplatten zur seitlichen Grabeinfassung der vorderen Grabreihe von mir bereits Mitte August bestellt worden. Die Lieferung ist uns durch das Unternehmen bis spätestens Mitte Oktober 2014 zugesagt worden. Danach soll die Verlegung unverzüglich erfolgen, damit diese Grabreihe vor Allerheiligen fertiggestellt wird.

Karl Heinz Simon

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